Gemeinsam zu einer sicheren Lösung!
Gemäss Anhang I der Maschinenrichtline 2006/42/EG hat der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.
Leider allzu oft wird die anspruchsvolle Risikobeurteilung als notwendige Pflichtübung missverstanden und vernachlässigt. Bei einem Unfall oder begründetem Verdacht auf Nichteinhaltung der Sicherheitsvorkehrungen, können die Behörden die unverzügliche Herausgabe der Beurteilung verlangen. Beim Fehlen derselben, kommt es zur Beweislastumkehr, daher der Hersteller hat die Sicherheit seiner Maschine zu beweisen – verbunden mit hohem Kosten- und Zeitaufwand mit unsicherem Ausgang.
Andererseits profitieren sie durch eine professionelle Risikobeurteilung auch von wertvollen Hinweisen und dem jeweiligen Know-how hinzugezogener Normen.
Dienstleistungsportfolio
Beratung und Begleitung ihres unternehmenseigenen Zertifizierungsprozesses von Maschinen
Durchführung und Dokumentation der Risikobeurteilung als konstruktionsbegleitender, iterativer Prozess
Richtlinien- und Normen- Recherche
Gemeinsame Ermittlung geltender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
Gemeinsame Ermittlung von vernünftigerweise zu berücksichtigenden Fehlanwendungen
Ihr Nutzen
Entlastung ihrer eigenen verfügbaren Ressourcen, Konzentration auf ihre eigenen Kernkompetenzen
Kostenreduktion durch externen, erfahrenen Dienstleister
Kosteneinsparungen im Konstruktionsprozess durch frühzeitig erkannte notwendige Sicherheitsanforderungen
Vermeidung nachträglich notwendiger Anpassungen/Verbesserungen (mit erheblichem Konstruktions- Mehraufwand, Terminverzögerungen, höheren Fertigungskosten)
Termingerechte Markteinführung mit kompletter Dokumentation
Vermeiden von Image Schäden infolge Rückrufaktionen und unsicheren Produkten